Patentverletzungsverfahren gegen Peri
Das italienische Gericht hat eine einstweilige Verfügung gegen die Schalungsproduktion und den Vertrieb von Peri in Italien erlassen, nachdem Informationen über mögliche Patentverletzungen gegen Peri von Geoplast Produkte vorgelegen hatten.
Das Tribunale di Venezia entschied im Februar 2022, dass die Schalung Peri Duo der Peri SE („Peri“) das italienische Patent IT 1345881 verletzt.
Die einstweilige Verfügung verpflichtet Peri insbesondere dazu, die Schalung Peri Duo in der Republik Italien nicht mehr herzustellen und die Schalung vom Markt zu nehmen. Geoplast hat die einstweilige Verfügung bereits vollstreckt. Peri hat die vorläufige Regelung nicht als endgültige verbindliche Vereinbarung zwischen den beiden Parteien anerkannt.
Neben dem vorläufigen Verfahren gibt es auch Hauptsacheverfahren in Italien und Deutschland, die noch andauern. Das Verfahren bezieht sich auf den nationalen Teil des europäischen Patents mit der Nummer EP 1 538 277 B1
Das Hauptsacheverfahren in Italien umfasst auch das Patent IT 1345881. Sowohl IT 1345881 als auch EP 1 538 277 B1 schützen wiederverwendbare Schalungen aus Kunststoff mit einer verbesserten Struktur der Rippen. Das Tribunale di Venezia hat im einstweiligen Verfügungsverfahren festgestellt, dass das Patent IT 1345881 von Geoplast rechtskräftig ist.
Timeline
2005 – Einführung von Geopanel auf dem Markt, der ersten erfolgreichen Kunststoffschalung von Geoplast.
2019 – Das Europäische Patentamt (EPA) stellt fest, dass die technische Lehre des Patents EP 1 538 277 B1, dessen Erfinder Mirco Pegoraro ist, erfinderisch ist (siehe oben).
2022 – Das Tribunale di Venezia stellt im Rahmen eines vorläufigen Verfügungsverfahrens fest, dass Peri Duo das italienische Patent IT 1345881 verletzt.
Peri Duo Produktion und Vertrieb in Italien wird beendet.
Als innovatives Unternehmen investiert Geoplast in Forschung und Entwicklung, um dem Kunden Verbesserungen und innovative neue Produkte anbieten zu können.
Geoplast respektiert das geistige Eigentum anderer Unternehmen und erwartet das Gleiche zurück.
Geoplast wehrt sich vorsorglich gegen die untersagte Verwendung von geistigem Eigentum, um die in Forschung und Entwicklung getätigten Investitionen zu sichern.
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